Nachstehende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 unterliegen gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Röm.-Kath. Landeskirche des Aargaus dem fakultativen Referendum:
Annahme 1. des Protokolls der KGV vom 29. November 2024
2. des Protokolls der a. o. KGV vom 13. Juli 2025
3. der Jahresrechnung 2024
4. des Budgets 2026 mit einem Steuerfuss von 20 %
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, ab dieser Publikation gerechnet, von einem Fünftel der Stimmberechtigten schriftlich das Referendum ergriffen werden.
Kirchenpflege Herznach-Ueken
