Kirch­ge­mein­den

Im Pastoralraum Oberes Fricktal sind zehn Pfarreien in sieben Kirchgemeinden miteinander verbunden.

Die Kirchgemeinde umfasst sämtliche innerhalb ihres Gebietes wohnhaften Angehörigen der römisch-katholischen Konfession. Sie schafft die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen Lebens. Sie fördert und unterstützt die Seelsorge in Verkündigung, Liturgie, Diakonie und Pflege der Gemeinschaft. Die Kirchgemeinden im Pastoralraum Oberes Fricktal arbeiten auf verschiedenen Ebenen der Seelsorge zusammen.

Im Kanton Aargau und Solothurn ist man auf Grund des kantonalen Verfassungsrechts als Angehörige der römisch-katholischen Konfession auch automatisch Mitglied der Kirchgemeinde am Wohnsitz. Diese Doppelmitgliedschaft ist eine Folge der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Kirche durch den Staat.

Die Landeskirche nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Sie unterstützt  die pastoralen Tätigkeiten der Kirchen vor Ort, im Bistum Basel und in der ganzen Schweiz.

Gemäss Kantonsverfassung ist die Synode das oberste Organ der Landeskirche. Diese wählt das vollziehende Organ (Kirchenrat) und erlässt das Organisationsstatut. Die Synode der Landeskirche umfasst 150 Mitglieder (sogenannte Synodale). Die Synodalen werden als Vertreterinnen und Vertreter einer Kirchgemeinde durch deren Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einem Synodalen vertreten. Weitere Sitze werden den Kirchgemeinden entsprechend der Zahl ihrer Konfessionsangehörigen zugeteilt.